Böllerschießen
Was ist Böllern?
Böllern ist ein gepflegtes Brauchtum und als Teil des „Schützenwesens in Deutschland“ als immaterielles Kulturgut von der Deutschen UNESCO-Kommission anerkannt! Es ist Ausdruck der Freude über ein besonderes Ereignis und ein zeitlich begrenztes, friedliches Jubilieren. Es findet in der Bevölkerung regen Anklang durch deren Teilnahme an den Festivitäten des Brauchtumsvereines.
Wie das Fahren eines Motorrades, eines Autos, das Mähen eines Rasens oder Ausüben eines lärmintensiven Sports, ist das Böllern eine freiheitliche Ausübung, die per Gesetz geregelt ist.
Eine Veranstaltung mit Böllerschießen bedarf keiner Genehmigung durch die Behörden. Dagegen wird von den Behörden eine restriktive Prüfung jedes einzelnen Schützen regelmäßig vorgenommen.
Das Böllerschießen ist der “Auge- und Ohrfänger“ für eine öffentliche Präsentation anlässlich eines besonderen Anlasses. Es erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei aktiven Schützen als auch bei Gästen und Zuschauern zu. Oftmals ist nicht bekannt, was einen erwartet in einem meist öffentlichen Auftritt der Schützen. Es ist kein bloßes Abbrennen von Feuerwerk, sondern ein in Jahrhunderten gewachsenes Brauchtum. Daher umfasst das Böllerwesen weit mehr als die reine Tätigkeit des Schießens selbst. Der Anlass setzt eine öffentliche Festivität voraus, somit steht meist eine direkte Tradition dahinter. So vielfältig die Anlässe dazu sind, so tiefgreifend ist deren Geschichte, so umfassender ist das Brauchtum rund um das Erzeugen von Lärm.
Im Allgemeinen ist Lärm als solcher verpönt. Doch hier zeigt sich der Reiz des Seltenen und Besonderen. Wer zum ersten Mal den Blitz und den Donner erlebt, bei vielen entsteht zunächst Erschrecken oder Furcht. Das wandelt sich schnell ins Gegenteil, wenn das friedvolle Abtun von Schüssen einem die Augen und Ohren öffnet.
Böllerschützen sind friedliebende und in der Region verwurzelte, freie Bürgerinnen und Bürger. Mehr als andere halten sie sich an Gesetz und Ordnung. Das Böllern ist keine kriegerische Handlung und wird keinesfalls dazu zweckentfremdet. Ausdrücklich werden eben keine Gefechtsszenen nachgestellt. Auch wird nicht mit militärischen Uniformen geworben.
Dagegen ist das Tragen einer Tracht Teil einer regionalen Geschichte, Tradition und Brauchtum. Alles andere ist dagegen verpönt und wird nicht geduldet. Nationalistische Tendenzen wie etwa völkische Reden oder das Vorzeigen von Reichssymbolen werden auf den Böllerveranstaltungen nicht geduldet!
Im Gegenteil wird oftmals den Opfern von Kriegen, Verfolgung oder Katastrophen gedacht. Ihnen zu Ehren wird durch eine vorangegangene Rede meist ein Salut gewidmet. Das Lärmbrauchtum des friedlichen Böllerns diente und dient zur Ehrerweisung, bringt Freude, Trauer oder Gedenken zum Ausdruck. Oftmals wird ein Kranz an den Ehrendenkmälern niedergelegt, um an die Schrecken von Krieg und Verfolgung zu erinnern. Schließlich ist das Gerät zum Böllern auch keine Waffe. In dieser Form verstehen die Schützen ihr ureigenes Brauchtum.
Sie betreiben das Abtun von Böllerschüssen nur für einen begrenzten und kurzen Zeitraum. Mit Rücksicht auf die Ruhezeiten werden teils Jahrhunderte alte Traditionen gepflegt. Die meiste Zeit aber wird dem geselligen Beisammensein in einer offenen Gesellschaft gewidmet. Es werden eben Volksfeste gefeiert, wie sie schon immer gefeiert wurden.
Schützen lehnen Krieg und Gewalt in jeglicher Form ab. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, in Frieden zu leben und sich frei zu betätigen. Ist es nicht eine große Freude gemeinsam feiern zu können? Gerade Schützinnen und Schützen laden jeden ein, dabei zu sein!
Arten des Böllerns
Arten des Böllerschießens und dessen Schussfolgen
Beim Schießen kann nach den Anlässen unterschieden werden, bei denen einerseits nur wenige einzelne Schützen, andernfalls mehrere hundert an sogenannten Böllerschützentreffen auftreten können.
Schussfolgen
Es wird dabei nach bestimmten Reihenfolgen geschossen, die der Kommandant vorgibt.
Folgende Grundformen von Salven sind üblich:
Das Reihen- oder Lauffeuer wird im gleichen Takt – langsam – geschossen (man wartet etwa, bis man den Schall vom Vorgänger wieder hört). Das geht mehrere Runden durch, daher muss der einzelne Schütze schnell beim Nachladen sein, damit es keine Verzögerungen gibt. Das schnelle Reihen- oder Schnellfeuer wird wie das Lauffeuer im gleichmäßigen Takt ausgeführt, allerdings erfolgen die Schüsse in kürzestem Abstand unmittelbar nacheinander. Der Salutschuss erfolgt gleichzeitig von allen Schützen. Das Rad wird mit zunehmender Geschwindigkeit geschossen, bis die letzten 2-3 Schützen schon fast gleichzeitig abdrücken. Gern geschossen wir auch der Doppelschlag, bei dem zwei Schützinnen oder Schützen direkt nacheinander abfeuern und dann gewartet wird, bis die nächsten beiden feuern. In der Präzision oder dem Tempo dieser Salven und ihrer Kombinationen zeigt sich die Qualität einer Schützenformation. Beim Gruppenschießen erfolgen die einzelnen Schritte auf dem Schießplatz, einschließlich der Ladetätigkeiten, auf Kommando des Schützenmeisters.
Der Böllerschütze und seine Ladungen
Die Böllergeräte sind in der Regel Vorderlader und werden mit Böllerpulver befüllt. Das Böllerpulver besteht aus Schwarzpulver gewisser Körnung und hat eine Abbrandgeschwindigkeit von ca. 400m/s. Die Entzündungstemperatur liegt bei etwa 300°C, die Verbrennungstemperatur bei etwa 2.500°C. Während bei Handböllern Kaliber von 10-25 mm üblich sind, sind es bei Standböllern und Böllerkanonen häufig enorme Kaliber von bis zu 100mm. Die Pulvermenge pro Schuss beträgt bei solch einem Kaliber bis zu 400g Schwarzpulver, im Gegensatz zu einem 20mm Handböller, welcher lediglich 30g Pulver benötigt.
Das Böllerpulver wird im Handböller mit Hilfe eines Korkens verdämmt, da andere Verdämmungsmaterialien in Deutschland nicht mehr erlaubt sind. In Österreich ist es noch erlaubt, auch Papier oder Holzstoppeln zur Verdämmung zu benutzen. Letztere bestehen meist aus Fichtenholz und finden bei Böllerstutzen Verwendung. Die Verdämmung wird mithilfe von Hammer und Ladestock in das Rohr geschlagen.
Gezündet wird die Ladung durch ein Zündhütchen, welches wiederum durch einen Schlagbolzen (meist Kanonen und Standböller) oder auch durch ein Perkussionsschloss (bei Hand- und Schaftböllern) gezündet wird. Ebenfalls möglich ist die Verwendung eines elektrischen Brückenanzünders, was gerade bei großkalibrigen Standböllern zunehmend Verwendung findet.
Bei Hinterlader-Kanonen wird das Pulver nicht von vorne in das Rohr eingebracht, sondern in Form einer fertigen Kartusche von hinten geladen. Nach dem Abfeuern werden die Pulverreste entfernt.
Die geschichtliche Entwicklung des Böllerschießens
Böllerschießen vertreibt die bösen Geister. Die Entstehung dieses Brauchtums wurzelt in vorchristlichen, vermutlich germanischen Glaubensvorstellungen, aus denen Lärmumzüge aus der Zeit der Wintersonnenwende bekannt sind, nur dass die Menschen damals, anstelle der noch nicht bekannten Schusswaffen, Glocken, Peitschen oder ähnliche Dinge benutzten.
Die Gestalten altdeutscher mytischer Überlieferung lebten im Volksglauben fort als böse Geister und Dämonen, die besonders während der Rauhnächte (die 12 Nächte zwischen dem 24. Dezember und 6. Januar) ihr Unwesen trieben, und gegen die es sich durch Lärm und Räucherungen zu schützen galt.
Im Laufe der Jahrhunderte vollzog sich allmählich eine stärkere Bindung des Brauchtums an das Christentum. Das Böllern wurde vorwiegend als religiöser Brauch zur Ehre des Herrn empfunden. Man schoss jetzt in der Weihnachtszeit zur Feier von Christi Geburt und an hohen Festtagen wie Pfingsten, Fronleichnam, Kirchweih und Allerheiligen.
Heute wird der Brauch des Böllerschießens außer zu den kirchlichen und religiösen Anlässen, zu verschiedenen anderen Anlässen wie Festumzüge, Hochzeiten, Traditionsfesten, Geburtstagen und Beerdigungen gepflegt.
Im Berchtesgadener Land wurde das „Weihnachtsschießen“ erstmals im Jahre 1666 urkundlich erwähnt und zwar in Form eines Verbots. Die Bemerkung im „Fürstlichen Berchtesgadener Ratsprotokoll“, „Das Schießen fördere nicht die Ehre Gottes“, lässt vermuten, dass man auch damals noch den Brauch als unchristlichen Aberglauben empfand. Gleichzeitig aber wollte man wohl dem unausrottbaren Hang zum Wildern entgegentreten und auch eine Gefährdung der Menschen durch leichtsinniges Umgehen mit Schusswaffen verhindern.
Bei der Inthronisation oder Begrüßung des jeweiligen Fürsten und Landsherrn war das festliche Schießen freilich schon erlaubt.
Die alten Zeiten sind längst vorbei, doch reglementiert wird das Böllern auch heute noch. Um einen Böller überhaupt laden zu dürfen, benötigt man eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Allerdings ist eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb eines Böllers nicht erforderlich, denn der Böller ist im Sinne des Beschussgesetzes ein Gerät, welcher dazu bestimmt ist, einen Schussknall zu erzeugen. Der Böller ist somit keine Feuerwaffe zum Abschießen von Munition.
Seit 2009 hat der Bayrische Sportschützenbund seine eigene Böllerschützenordnung. In diesen Sicherheitsregeln finden die Böllerschützen alle sicherheitsrelevanten Auflagen, Kommandos, Anlässe an denen geböllert werden darf und noch weitere Informationen die von allen Böllerschützen beachtet werden sollten.
Die Vorausetzungen zum Böllerschießen
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre, desweiteren muss ein staatlich anerkannter Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde rund um das Böllerschießen besucht werden. Die Mitgliedschaft in einem dem Bayrischen Sportschützenbund angehörenden Verein erteilt Ihnen das erforderliche Bedürfnis und bietet Ihnen den notwendigen Versicherungsschutz bei der Ausübung des Böllerschießen.
Alle diese Vorraussetzungen sind notwendig damit das Brauchtum des Böllerschießens ausgeübt werden kann und eine Erlaubnis gem.§27 SprengG beantragt werden kann.
Für Interessierte Schützenschwestern und -brüdern, welche sich für das Böllerschießen intreressieren stehen Ihnen unsere Gauböllerreferenten Herr Klaus Meyer und Herr Tobias Elsesser gerne zur Verfügung.
Böllergruppen im Schützengau Main Spessart
SV St. Hubertus Heigenbrücken
SV Wildschütz Großlaudenbach
SV Hubertus Schöllkrippen
SG Schwarzpulverfreunde Schöllkrippen
SV Treff Schimborn
Königstreue Ludwig II Mömbris
SV 1910 Kahl am Main
SV Diana Dettingen
SV KKS Kleinostheim
SV 1917 Damm
SG 1953 Srietwald
SV Hubertus Alpenjäger Haibach
SV St. Sebastianus Schweinheim
SV Hubertus Oberbessenbach